Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spotify Werbung
BITTE LESEN SIE VOR DER TEILNAHME AN EINEM PROGRAMM DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPOTIFY WERBUNG. DURCH DIE NUTZUNG DES JEWEILIGEN PROGRAMMS, DAS ABSCHLIEẞEN EINES WERBEAUFTRAGS BZW. EINER SONSTIGEN AUFTRAGSFORM, DIE AUF DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERBUNG VERWEIST, UND/ODER DURCH DAS ANKLICKEN EINER SCHALTFLÄCHE UND/ODER DAS SETZEN EINES HÄKCHENS, MIT DEM DIE EINWILLIGUNG BESTÄTIGT WIRD, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDIGUNGEN FÜR WERBUNG EINVERSTANDEN.
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EINLEITUNG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung („BEDINGUNGEN“) werden zwischen Spotify AB oder seiner jeweiligen Tochtergesellschaft (gemeinsam als „Spotify“ bezeichnet) und der den BEDINGUNGEN zustimmenden Person, Organisation oder juristischen Person („KUNDE“) vereinbart. Spotify bietet Kunden Zugang zu Werbeprodukten, -dienstleistungen, -tools und -programmen von Spotify („PROGRAMME“), vorbehaltlich der Annahme und Einhaltung dieser BEDINGUNGEN, der Bedingungen aller zusätzlichen PROGRAMME, für die sich der Kunde anmeldet (jeweils „PROGRAMMBEDINGUNGEN“), sowie aller anwendbaren Geschäftsbedingungen, die im jeweiligen Werbeauftrag oder im Dokument der Bestellplattform („WA“) festgelegt sind (zusammenfassend als „VERTRAG“ bezeichnet). In diesem VERTRAG bezeichnet Spotify das jeweilige Spotify-Unternehmen, das den WA abschließt und/oder das jeweilige PROGRAMM anbietet (z. B. kann eine lokale Tochtergesellschaft von Spotify der Verkäufer von Werbeinventar sein, während Spotify AB den Zugang zur Bestellplattform bereitstellt). Begriffe in Großbuchstaben, die in den PROGRAMMBEDINGUNGEN oder WA verwendet werden, dort aber nicht definiert sind, haben die in diesen BEDINGUNGEN für diese Begriffe festgelegte Bedeutung.
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TEILNAHME AN PROGRAMMEN. Diese BEDINGUNGEN sind anwendbar auf die Veröffentlichung und Verbreitung der Werbung eines Werbetreibenden und der damit zusammenhängenden Technologie („WERBUNG“) über Websites, Inhalte, Apps und sonstige interaktive Produkte, die im Eigentum von Spotify stehen, von Spotify betrieben oder gehostet werden oder auf denen Spotify das Recht hat, Werbung zu schalten („PROPERTIES“). Der KUNDE ist verpflichtet, die von Spotify im WA oder für die Teilnahme an einem entsprechenden PROGRAMM angeforderten Informationen vollständig und korrekt anzugeben. Die Teilnahme an der Self-Service-Werbeplattform von Spotify, einschließlich der Teilnahme über eine Spotify-Anwendungsprogrammierschnittstelle (API), unterliegt diesen BEDINGUNGEN und allen anwendbaren PROGRAMMBEDINGUNGEN. Die PROGRAMME stehen nur gewerblich tätigen Werbetreibenden offen. Zur Klarstellung: Die PROGRAMME stehen weder „Verbrauchern“ im Sinne der geltenden Verbraucherschutzgesetze noch Personen offen, die zu Zwecken des persönlichen Lebens, der Familie oder des Haushalts handeln. Spotify ist berechtigt, den KUNDEN als Kunden zu identifizieren, einschließlich der Verwendung des Namens und der Marken des KUNDEN für die allgemeine Vermarktung und Aktion der PROPERTIES.
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AGENTUREN UND SONSTIGE VERTRETER. Sofern es sich bei dem KUNDEN um eine Agentur oder eine sonstige Einrichtung handelt, die einen Werbenden vertritt oder in dessen Namen und Auftrag handelt, auch soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist („VERTRETER“), findet dieser § 3 Anwendung. Der KUNDE sichert zu, dass er ein bevollmächtigter Vertreter seines Werbenden ist, dass er alle formalen Anforderungen nach geltendem Recht in Bezug auf den Handelsvertretervertrag mit seinem/seinen Werbenden erfüllt und dass er befugt ist, diesen VERTRAG abzuschließen und seine(n) Werbenden an alle Verpflichtungen in dieser VERTRAG zu binden, und dass solche Handlungen im Rahmen seiner tatsächlichen oder offensichtlichen Befugnisse liegen. Unbeschadet spezifischer, nach geltendem Recht vorgeschriebener Fakturierungsverfahren sichert der KUNDE zu, dass er alle von Spotify angebotenen Rabatte, Zusatzleistungen oder sonstigen Anreize, die der KUNDE im Rahmen dieses VERTRAGS erhält oder zu erhalten berechtigt ist, offenlegt und an seine(n) Werbenden weitergibt, soweit er hierzu vertraglich, treuhänderisch oder anderweitig gesetzlich verpflichtet ist. Der KUNDE wird alle Berichtsdaten im Zusammenhang mit den Kampagnen an den/die Werbenden weitergeben.
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RICHTLINIEN UND EINSCHRÄNKUNGEN. (a) Der KUNDE wird alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften, Verträge oder anwendbaren Verhaltenskodizes zur Selbstregulierung oder sonstige von einer Aufsichtsbehörde herausgegebene Richtlinien („GESETZE“) in Verbindung mit diesem VERTRAG einhalten. (b) Der KUNDE verpflichtet sich, alle anwendbaren Programmrichtlinien und Vorgaben einzuhalten, auf die im WA verwiesen wird oder die im Rahmen der PROPERTIES veröffentlicht werden. Zu diesen Vorgaben und Richtlinien gehören unter anderem die von Spotify herausgegebenen Spezifikationen für Werbung, die redaktionellen Richtlinien, die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie und die Nutzungsbedingungen für Entwickler („RICHTLINIEN“). Spotify behält sich das Recht vor, PROGRAMME, RICHTLINIEN und/oder Vorgaben von Zeit zu Zeit zu ändern, auszusetzen oder neue PROGRAMME, RICHTLINIEN oder Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Spotify behält sich das Recht vor, die Teilnahme des KUNDEN an einem PROGRAMM auszusetzen oder zu beenden, wenn dieser die geltenden GESETZE oder RICHTLINIEN nicht einhält. (c) Darüber hinaus verpflichtet sich der KUNDE Folgendes zu unterlassen: (i) in das ordnungsgemäße Funktionieren der PROPERTIES einzugreifen oder dies zu versuchen; (ii) die PROPERTIES oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) Teile der PROPERTIES zu veräußern, zu vermieten, unterzulizenzieren oder zu leasen; oder (iv) vorbehaltlich der von Spotify zur Verfügung gestellten oder von Spotify schriftlich autorisierten maschinellen Verfahren auf die Nutzung der PROPERTIES durch den KUNDEN zuzugreifen oder diese zu verwalten, einschließlich des Zugriffs auf, der Überwachung, des Scrapings oder des Kopierens von Teilen der PROPERTIES , sei es durch den Einsatz von Robotern, Skripten, Spiders oder auf andere Weise. (d) Spotify kann dem KUNDEN PROGRAMME anbieten, die sich in der „Test-“, „Experimental-“, „Alpha-“ oder „Beta-Phase“ befinden („TESTPROGAMME“). Mit der Teilnahme an einem TESTPROGRAMM bestätigt der KUNDE und erklärt sich damit einverstanden, dass: (i) es sich bei allen TESTPROGRAMMEN um vertrauliche Informationen handelt und (ii) Spotify nicht verpflichtet ist, Unterstützung für solche TESTPROGRAMME zu leisten oder aufrechtzuerhalten. Der KUNDE bestätigt, dass alle an Spotify übermittelten Rückmeldungen, Ideen oder Vorschläge („FEEDBACK“) nicht vertraulich sind. Außerdem gestattet er Spotify die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung dieses FEEDBACKS.
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WERBEMATERIALIEN. Gemäß den Vorgaben und RICHTLINIEN von Spotify stellt der KUNDE alle Materialien für die WERBUNG zur Verfügung oder genehmigt diese. Dazu gehören unter anderem Grafiken, Bilder, Audioinhalte, audiovisuelles Material, Texte, Skripte, aktive URLs, Daten, kreative Vorgaben sowie Vorgaben für die Planung und das Targeting („WERBEMATERIALIEN“). Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für die WERBEMATERIALIEN, unabhängig davon, ob Spotify Dienste oder Tools zur Verfügung stellt, die bei der Erstellung, dem Targeting oder der Verbreitung von WERBEMATERIALIEN helfen, oder ob Spotify die WERBEMATERIALIEN vor der Veröffentlichung überprüft. Spotify behält sich das Recht vor, WERBEMATERIALIEN nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere aufgrund unzureichender technischer Qualität, unzulässiger oder rechtswidriger Inhalte, falscher Preise oder sonstiger falscher oder ungenauer Informationen, oder wenn die WERBEMATERIALIEN gegen RICHTLINIEN oder GESETZE verstoßen. Der KUNDE muss Spotify alle WERBEMATERIALIEN gemäß diesem VERTRAG zur Verfügung stellen. Wenn die WERBEMATERIALIEN nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach dem Startdatum der Kampagne oder bis zu einem anderen von Spotify angegebenen Datum eingehen, ist Spotify nicht verpflichtet, die Kampagne wie im WA angegeben bereitzustellen.
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ADD-ON-SERVICES Spotify kann dem KUNDEN über zusätzliche Produktionsdienstleistungen und Funktionen zur Verfügung stellen („Add-on-Services“). Auf Wunsch des Kunden kann Spotify einen zugelassenen Drittanbieter („DRITTANBIETER“) im Namen des Kunden mit der Erstellung von WERBEMATERIALIEN beauftragen, die für die Nutzung der PROPERTIES bestimmt sind, oder sonstige Add-on-Services für den KUNDEN erbringen. Der KUNDE willigt ein, sämtliche von diesen DRITTANBIETERN erstellten WERBEMATERIALIEN und alle damit verbundenen Kosten („DRITTANBIETERKOSTEN“) zu prüfen und zu genehmigen und Spotify alle diesbezüglichen WERBEMATERIALIEN oder sonstigen von DRITTANBIETERN bereitgestellten Leistungen zu erstatten. Vorbehaltlich anders lautender VERTRÄGE sind alle WERBEMATERIALIEN Eigentum des KUNDEN oder seiner Lizenzgeber, wobei sich aus dem Vorstehenden nicht ergibt, dass das Eigentum an den PROPERTIES, am geistigen Eigentum von Spotify oder an sonstigen Materialien, die sich im Besitz eines anderen Dritten befinden oder von diesem lizenziert sind und die mit der WERBUNG oder als Teil einer Kampagne verwendet werden, übertragen wird, und alle derartigen Rechte ausdrücklich Spotify und diesen anderen Parteien vorbehalten sind. Der KUNDE ist einverstanden, dass er im Falle der Kündigung einer Kampagne durch den KUNDEN weiterhin für alle Verpflichtungen haftet, die er auf nichtkündbarer Basis eingegangen ist, wie z. B. die entstandenen DRITTANBIETERKOSTEN oder sonstige nicht stornierbare Kosten.
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DURCHFÜHRUNG DER KAMPAGNE. (a) Preisgestaltung: Für die Zwecke dieses § 7 kann Spotify eine Vielzahl von Modellen in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden: „CPC-Modell“ bezeichnet ein Modell, das auf einer Cost-per-Click-Basis verkauft wird; „CPCL-Modell“ bezeichnet ein Modell, das auf einer Cost-per-Completed-View-Basis verkauft wird; „CPD-Modell“ bezeichnet ein Modell, das auf einer Cost-per-Day-Basis verkauft wird; „CPM-Modell“ bezeichnet ein Modell, das auf einer Cost-per-Thousand-Impression- bzw. Download-Basis verkauft wird; und „CPU-Modell“ bezeichnet ein Modell, das auf einer Cost-per-Unit- oder sonstigen Pauschalpreis-Basis verkauft wird. Wenn Spotify Leistungen auf der Cost-per-Action-Basis abrechnet, wie z. B. das CPC-Modell, das CPD-Modell oder das CPU-Modell, können Planbarkeit, Vorhersage und Konversionsraten für solche Modelle möglicherweise variieren, sodass eine garantierte Bereitstellung, ein gleichmäßiger Rhythmus oder Nachbesserungen nicht möglich sind. Die Impressions werden ausschließlich zum Zweck des Trackings aufgeführt. (b) Bereitstellung: Wenn Spotify die Werbung genehmigt, wird die Kampagne des Kunden ab dem vom Kunden angegebenen Startdatum und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Inventars Impressions anzeigen. Die Kampagne des Kunden ist beendet und wird keine Impressions mehr bereitstellen, wenn (i) das Budget des KUNDEN für die Kampagne aufgebraucht ist oder (ii) das angegebene Enddatum, falls ein Enddatum gilt, erreicht wird, je nachdem, was früher eintritt. Spotify garantiert nicht, dass die WERBUNG oder PROPERTIES erfolgreich sind oder dass die WERBUNG die Zielgruppe vollumfänglich erreicht. Spotify verwendet Systeme, die nicht verifizierte Aktivitäten zu erkennen versuchen. Spotify übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass alle nicht verifizierten Aktivitäten erkannt oder entfernt werden. Spotify übernimmt keine Verantwortung für nicht überprüfte Aktivitäten oder für technologische Probleme, die die Kosten oder die Leistung der WERBUNG beeinträchtigen können. (c) Messung: Spotify kann dem KUNDEN nach eigenem schriftlichen Ermessen gestatten, einen zugelassenen Dritten („Measurement Partner“) mit der Schaltung von WERBUNG und/oder der Nachverfolgung von WERBUNG zu beauftragen, sofern der KUNDE alle relevanten und richtigen Informationen zur Verfügung stellt. Spotify ist nicht verpflichtet, einem Measurement Partner die Schaltung und/oder das Tracking von WERBUNG zu gestatten, und kann diese Genehmigung jederzeit widerrufen oder aussetzen. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen Spotify und dem KUNDEN im WA haben die Statistiken von Spotify zu Traffic, Impression, Werbung und Downloads Vorrang vor den Statistiken des Measurement Partners.
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NACHBESSERUNGEN. Sofern Spotify eine garantierte Leistung um mehr als 10 % gegenüber den Angaben im jeweiligen WA nicht erbringt und sich die Parteien anschließend auf eine erforderliche Nachbesserung einigen, beschränkt sich die Haftung von Spotify ungeachtet anders lautender Bestimmungen in diesem VERTRAG nach Wahl von Spotify auf einen der folgenden Punkte: (a) Bereitstellung der Impressions zu einem späteren Zeitpunkt in einer vergleichbaren, von Spotify bestimmten Position; oder (b) Verlängerung der Laufzeit der WA. Der KUNDE bestätigt, dass er gegebenenfalls verpflichtet ist, einen neuen WA in Bezug auf die vereinbarte Nachbesserung zu unterzeichnen, und dass eine solche Nachbesserung innerhalb des von Spotify festgelegten Zeitrahmens von höchstens sechzig (60) Tagen nach dem jeweiligen geplanten Enddatum in Anspruch genommen werden muss.
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LIZENZ FÜR WERBEMATERIALIEN. Der Kunde gewährt Spotify eine nicht-exklusive, unentgeltliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz in Verbindung mit allen PROGRAMMEN, um: (a) die WERBEMATERIALIEN zu verwenden, zu kopieren, zu adaptieren, neu zu formatieren und/oder zu bearbeiten, um sie öffentlich vorzuführen, öffentlich zu kommunizieren, öffentlich auszustellen und zu verbreiten; (b) auf die Website(s), auf die die WERBUNG verlinkt, oder auf Teile davon mit beliebigen Mitteln, einschließlich Webspider und Crawler, zuzugreifen, sie zu indexieren und in einem Cache zu speichern; (c) die WERBUNG und die WERBEMATERIALIEN über die PROPERTIES gemäß den anwendbaren PROGRAMMEN und/oder dem WA zu verbreiten und (d) die WERBEMATERIALIEN für Analysen, Plattformüberwachung, Entwicklung und Verbesserung zu verwenden.
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ZUGRIFF AUF SPOTIFY-PROGRAMME UND SPOTIFY-INHALTE. Alle Inhalte oder Materialien, die Spotify über seine PROGRAMME zur Verfügung stellt, („Inhalte von Spotify“), falls zutreffend, sind Eigentum von Spotify oder seinen Lizenzgebern. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den KUNDEN und in dem Umfang, in dem der KUNDE im Zusammenhang mit der Bereitstellung der PROGRAMME durch Spotify Zugang zu Inhalten von Spotify und seinen PROGRAMMEN benötigt, gewährt Spotify dem KUNDEN eine eingeschränkte, nicht-exklusive, widerrufliche Genehmigung, seine PROGRAMME und Inhalte von Spotify ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu nutzen, und zwar ausschließlich in dem durch diese BEDINGUNGEN erlaubten Umfang (zusammenfassend als „ZUGRIFF“ bezeichnet). Dieser ZUGRIFF besteht bis zur Kündigung durch den KUNDEN oder Spotify. Der KUNDE stimmt zu, Inhalte von Spotify nicht weiterzuverbreiten oder zu übertragen. Inhalte von Spotify werden dem KUNDEN auf einer begrenzten, nicht exklusiven, widerruflichen Basis zur Verfügung gestellt, nicht an den KUNDEN veräußert oder übertragen, und Spotify und seine Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Kopien von Inhalten von Spotify. Alle Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und Domainnamen von Spotify sowie alle anderen Merkmale der Marke Spotify („MARKENMERKMALE VON SPOTIFY“) sind alleiniges Eigentum von Spotify oder seinen Lizenzgebern. Diese BEDINGUNGEN gewähren dem KUNDEN keine Rechte zur Nutzung von MARKENMERKMALEN VON SPOTIFY, und der gesamte aus der Nutzung von MARKENMERKMALEN VON SPOTIFY entstehende Geschäftswert steht ausschließlich Spotify zu. Vorbehaltlich des dem KUNDEN in diesen BEDINGUNGEN ausdrücklich gewährten ZUGRIFFS gewährt Spotify dem KUNDEN weder stillschweigend noch durch (das spezielle englische Rechtsinstitut des) Estoppel oder auf andere Weise Rechte, Titel oder Anteile an PROGRAMMEN oder Inhalten von Spotify. Spotify behält sich ausdrücklich alle dem KUNDEN nicht gewährten Rechte vor.
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RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGEN; STEUERN. (a) Der KUNDE übernimmt alle Gebühren und Kosten in Bezug auf die von Spotify gemäß einem WA oder über die PROPERTIES bereitgestellten WERBUNG in der von Spotify angegebenen Währung. Spotify behält sich das Recht vor, auf den nächsten nicht-dezimalen Betrag zu runden. (b) Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen oder der Bestimmungen in (i) unten wird Spotify dem KUNDEN eine monatliche Rechnung stellen, wobei alle Zahlungen vom KUNDEN spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der jeweiligen Rechnung zu leisten sind. (c) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, mit monatlicher Aufzinsung anfallen. Versäumt es der KUNDE außerdem, eine Zahlung gemäß diesem VERTRAG zu leisten, so gilt Folgendes: Der KUNDE trägt alle angemessenen Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten), die Spotify bei der Einziehung dieser Gebühren entstehen, und Spotify kann die Teilnahme des KUNDEN an allen PROGRAMMEN bis zum Eingang dieser Zahlungen bei Spotify aussetzen oder beenden. (d) Der KUNDE ist ausschließlich für die Richtigkeit der angegebenen Rechnungsdaten verantwortlich. (e) Alle Gebühren verstehen sich exklusive Steuern oder staatlicher Abgaben, die auf die Transaktion erhoben werden; diese werden zum Zeitpunkt der Transaktion gemäß der geltenden Gesetzgebung hinzugerechnet. Sollte die Zahlung des KUNDEN der Quellensteuer unterliegen, wird der KUNDE die Zahlung auf Bruttobasis vornehmen, so dass Spotify den vollen in der Rechnung angegebenen Betrag erhält. Digitalsteuern („DST“) oder sonstige ähnliche Steuern auf der Grundlage von Bruttobeträgen für Werbedienste werden in allen Rechtsordnungen, in denen DST erhoben werden, zusätzlich zu den vereinbarten Beträgen erhoben. Spotify behält sich das Recht vor, alle Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beträge aus Veranlagungen zu erheben, die in Übereinstimmung mit geltendem Recht im Zusammenhang mit der Nutzung der PROPERTIES oder darin bereitgestellten Diensten fällig werden können. Wenn auf die Spotify-Plattform oder die dort erbrachten Dienstleistungen Steuern anfallen, werden diese zusätzlich zum Budget der Kampagne erhoben und können als gesondert ausgewiesene Posten in Rechnung gestellt werden. (f) Etwaige Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Spotify durch den KUNDEN geltend gemacht werden. (g) Handelt der KUNDE als VERTRETER, so haften der KUNDE und sein(e) Werbende(r/n) gesamtschuldnerisch für alle geschuldeten Beträge und angemessenen Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und sonstiger Kosten), die Spotify bei der Einziehung dieser Beträge entstehen. (h) Spotify kann nach eigenem Ermessen jederzeit die Kreditgewährung verlängern, revidieren oder widerrufen und vom KUNDEN eine Vorauszahlung verlangen. (i) Der KUNDE kann aufgefordert werden, per Kredit- oder sonstiger Zahlungskarte zu zahlen, wobei in diesem Fall die folgenden Bedingungen gelten: Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom KUNDEN gezahlten Beträge nicht erstattet werden und Spotify zustehen. Der KUNDE ist verpflichtet, gültige Zahlungsinformationen anzugeben, die den Tatsachen entsprechen und vollständig sind, und er willigt ein, diese Informationen jederzeit aufrechtzuerhalten. Durch die Übermittlung von Zahlungskarteninformationen an Spotify oder dessen externen Zahlungsanbieter ermächtigt der KUNDE Spotify oder den Zahlungsanbieter (je nach Fall), die Karte oder eine sonstige Zahlungsmethode zur Begleichung der Gebühren nach Wunsch von Spotify zu belasten. Spotify oder der externe Zahlungsanbieter können einmal oder mehrmals überprüfen, ob der KUNDE zur Nutzung der Zahlungskarte befugt ist, bevor sie belastet wird. Der KUNDE ermächtigt Spotify oder den externen Zahlungsanbieter, seine Zahlungskarteninformationen zu speichern und die Gebühren bei Bedarf weiter über die Karte abzurechnen, bis der Auftrag vollständig ausgeführt ist. Wenn Spotify keine Zahlung über die Zahlungskarte des KUNDEN oder einen anderen Zahlungsmethodenherausgeber oder dessen Vertreter erhält, ist der KUNDE weiterhin zur Zahlung verpflichtet und entrichtet auf Verlangen von Spotify oder dessen Vertretern alle fälligen Beträge. Spotify verarbeitet die Zahlungsinformationen des KUNDEN gemäß der Datenschutzrichtlinie von Spotify.
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ZUSICHERUNGEN. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt darauf zu verwenden, seine Verpflichtungen vertragsgemäß einzuhalten. Der KUNDE sichert zu, garantiert und verpflichtet sich im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen seines/seiner Werbenden, dass: (a) die Person, die den VERTRAG eingeht, ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, den KUNDEN an die in diesem VERTRAG festgelegten Verpflichtungen zu binden; (b) sie das Recht hat, diesen VERTRAG einzugehen und an den entsprechenden PROGRAMMEN teilzunehmen; (c) dass sie über alle erforderlichen Lizenzen, Registrierungen, Verzichtserklärungen, Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt und diese aufrechterhalten wird, um die in der WERBUNG, den WERBEMATERIALIEN und/oder sonstigen vom KUNDEN an Spotify bereitgestellten Materialien enthaltenen Inhalte zu nutzen und Spotify in die Lage zu versetzen, die WERBUNG und/oder solche Materialien auf den PROPERTIES in Übereinstimmung mit diesem VERTRAG anzuzeigen, öffentlich zu präsentieren, öffentlich zu kommunizieren, anzuzeigen, zu verbreiten, zu publizieren, zu übertragen, zu modifizieren und zu verbreiten, einschließlich der Zahlung aller anfallenden Lizenzgebühren, Entgelte und Abgaben (Gebühren der Urheberrechtsgesellschaften); (d) die WERBUNG (und alle Ziele, zu denen die Werbung verlinkt oder hinführt, sowie jedes Targeting, das auf diese WERBUNG angewandt wird) nicht gegen Gesetze verstößt, keine geistigen Eigentumsrechte beliebiger Personen oder Organisationen verletzt, keine Pflichten oder Rechte beliebiger Personen oder Organisationen (einschließlich der Rechte auf Öffentlichkeit und/oder Privatsphäre) verletzt und nicht anderweitig diffamierend, verleumderisch, pornografisch oder obszön ist; (e) keine WERBUNG zur Verfügung gestellt wird, die Malware, Spyware oder sonstigen bösartigen Code enthält; (f) bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem VERTRAG alle Gesetze eingehalten werden und Spotify nicht zum Verstoß gegen geltende Gesetze veranlasst wird; und (g) die Datenschutzrichtlinien an einer leicht zugänglichen und gut sichtbaren Stelle veröffentlicht werden und auch sonst die Datenschutzrichtlinien in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz eingehalten werden.
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COMPLIANCE-ANFORDERUNGEN. Der KUNDE sichert zu und gewährleistet, dass er (a) nicht in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das territorialen Sanktionen unterliegt, nach den Gesetzen eines solchen Landes organisiert ist oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz dort hat (zusammenfassend „SANKTIONIERT LÄNDER“), und (b) keine Person ist, die auf den Listen der von Regierungen eingeschränkten Parteien aufgeführt ist, zu mehr als 50 % in deren Besitz ist oder direkt oder indirekt von einer solchen Organisation kontrolliert wird oder im Namen oder auf Anweisung einer solchen Organisation handelt. Im Übrigen wird der KUNDE die geltenden Sanktionsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Spotify-Dienste einhalten.
Der KUNDE willigt ein, bei der Nutzung von Spotify-Produkten oder -Dienstleistungen durch den KUNDEN alle geltenden Gesetze zur Exportkontrolle einzuhalten, einschließlich EAR [Export Administration Regulations], OFAC [Office of Foreign Assets Control], ITAR [International Traffic in Arms Regulation], die EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck und den UK Export Control Act 2002 & Order 2008 (zusammenfassend „GESETZE ZUR EXPORTKONTROLLE“). Konkret verpflichtet sich der KUNDE, weder direkt noch indirekt Produkte, Software oder Technologie (einschließlich Produkten, die von dieser Technologie abgeleitet sind oder auf ihr basieren), die er von Spotify im Rahmen dieser BEDINGUNGEN erhalten hat, zu verwenden, zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen, umzuleiten, freizugeben oder anderweitig zu veräußern, und zwar weder an einen Bestimmungsort noch an eine juristische oder natürliche Person oder für eine Endnutzung, die nach den Gesetzen zur Exportkontrolle verboten ist. Der KUNDE stimmt zu, die Gesetze, Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Bestechung und Korruption in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. -
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. Sofern nicht ausdrücklich in diesem VERTRAG festgelegt, finden keine Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen auf diesen VERTRAG oder auf von Spotify im Rahmen dieses VERTRAGS gelieferte Waren oder Dienstleistungen Anwendung. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die PROGRAMME, Properties, Spotify-Systeme und der Spotify-Code ohne Mängelgewähr bereitgestellt werden, und Spotify lehnt hiermit, soweit gesetzlich zulässig, alle stillschweigenden Bedingungen oder Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fehlerfreiheit der von Spotify bereitgestellten Dienste, Garantien für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstige Garantien, die sich aus dem Handelsbrauch, dem Geschäftsverlauf oder dem Leistungsverlauf ergeben. Spotify garantiert nicht, dass die PROPERTIES rund um die Uhr an jedem Tag verfügbar sind, und es kann zu vorübergehenden Unterbrechungen kommen. Spotify behält sich das Recht vor, Funktionen und Merkmale der PROPERTIES jederzeit zu ändern oder vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Unbeschadet des Vorstehenden lehnt Spotify im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich jegliche Bedingungen oder Garantien in Bezug auf die Wirksamkeit von PROGRAMMEN, PROPERTIES oder WERBUNG ab, die gemäß diesem VERTRAG verbreitet werden.
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SCHADLOSHALTUNG. Der Kunde verpflichtet sich, Spotify und dessen Tochtergesellschaften, Beschäftigte, Direktoren, leitende Angestellte und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben (a) der WERBUNG und den darin beworbenen Produkten und Dienstleistungen; (b) den WERBEMATERIALIEN (auch wenn diese WERBEMATERIALIEN von Spotify und/oder seinem Drittanbieter erstellt wurden); (c) allen Urhebern von Inhalten oder Daten, die vom KUNDEN zur Verfügung gestellt und/oder von ihm autorisiert wurden (einschließlich Drittanbietern); (d) allen MEASUREMENT PARTNERN, Tag-Anbietern und/oder Forschungsanbietern, die vom KUNDEN in Verbindung mit PROGRAMMEN oder diesem VERTRAG genutzt werden; und (e) jeder Verletzung dieses VERTRAGS, von Richtlinien, Gesetzen oder seinen Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen durch den KUNDEN. Wenn der KUNDE als VERTRETER handelt, haften der KUNDE und sein(e) Werbende(r/n) gesamtschuldnerisch in Bezug auf alle Freistellungspflichten.
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HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Nach diesem VERTRAG haftet Spotify unbeschränkt für Schäden, die von Spotify oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen bewusst oder grob fahrlässig verursacht wurden. Darüber hinaus haftet Spotify uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Verletzung von Garantien und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Spotify nur für Schäden oder Aufwendungen, die typischerweise vorhersehbar waren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von Spotify ausgeschlossen.
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STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG. (a) Sofern im WA oder in den PROGRAMMBEDINGUNGEN nicht anders angegeben, können Spotify oder der KUNDE einen WA wie folgt kündigen: (i) Unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei (vorbehaltlich von Podcast-Werbung und auf Pauschalgebühren basierenden Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kündbare Sponsoringverträge, die eine Frist von dreißig (30) Tagen erfordern), vorausgesetzt, dass der KUNDE für alle bis zum Datum der Kündigung angefallenen Gebühren für geschaltete WERBUNG haftet. Zur Klarstellung und als Beispiel: Wenn der KUNDE einen WA acht (8) Tage vor der Bereitstellung des ersten Impressions kündigt, haftet der KUNDE für die ersten sechs (6) Tage der bereitgestellten Impressions. Der KUNDE akzeptiert, dass er bei einer von ihm angeordneten Kündigung eines WA unter Umständen dennoch etwaigen unkündbaren, zugesagten Verpflichtungen im Rahmen des WA unterliegt, zum Beispiel für entstandene Drittanbieterkosten oder sonstige nicht stornierbare Kosten. (b) Spotify behält sich das Recht vor, einen WA mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen: (i) bei Verstößen gegen § 4 dieses VERTRAGS; (ii) bei sonstigen Verletzungen dieses VERTRAGS, die der KUNDE nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung behebt; (iii) wenn die WERBEMATERIALIEN nicht mit § 5 übereinstimmen; oder (iv) im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der KUNDE insolvent wird oder seinen Betrieb auflöst, liquidiert oder anderweitig nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Bei Kündigung werden alle Gebühren für geschaltete, aber nicht bezahlte WERBUNG und alle sonstigen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Teilnahme des KUNDEN an einem PROGRAMM ergeben, sofort fällig. WERBUNG kann bis zu vierundzwanzig (24) Stunden nach Eingang der Kündigungsmitteilung bei Spotify geschaltet werden; die Zahlung muss für alle bereitgestellten Impressions geleistet werden.
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HÖHERE GEWALT. Vorbehaltlich der Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN haftet keine der Parteien für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf Bedingungen zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verfügungen (national oder lokalspezifisch), Epidemien oder Pandemien, Terrorismus, Naturkatastrophen, Arbeitsbedingungen und Stromausfälle.
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VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Spotify, der KUNDE und der VERTRETER (falls zutreffend) erklären sich einverstanden, alle wirtschaftlich angemessenen Schritte zum Schutz aller vertraulichen Informationen zu unternehmen, die im Rahmen der Erfüllung dieses VERTRAGS zur Verfügung gestellt oder erlangt wurden, einschließlich und ohne Einschränkung aller Informationen, von denen die empfangende Partei vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie aufgrund von Beschriftungen oder anderen Markierungen oder den Umständen der Offenlegung vertraulich sind („VERTRAULICHE INFORMATIONEN“). Spotify, der KUNDE und der VERTRETER (falls zutreffend) erklären sich einverstanden, die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke der Erfüllung dieses VERTRAGS zu verwenden und diesen VERTRAG und diese vertraulichen Informationen nur ihren Beschäftigten, Agenturen und sonstigen Vertretern auf einer strikt auf Kenntnisnahme ausgerichteten Basis offenzulegen, vorausgesetzt, dass jede dieser Personen Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen unterliegt, die dem Schutz dieses VERTRAGS mindestens gleichwertig sind. Die empfangende Partei kann Informationen nutzen oder offenlegen, die der Öffentlichkeit ohne Zutun der empfangenden Partei zugänglich sind oder werden, sich bereits rechtmäßig in ihrem Besitz befinden, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden. Vorsorglich wird angemerkt, dass Spotify Werbeinformationen publizieren darf, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
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VERSCHIEDENES. (a) Die Annahme dieser BEDINGUNGEN und des entsprechenden WA erfolgt zum frühesten der folgenden Zeitpunkte: (i) wenn der KUNDE die Annahme erklärt, u. a. durch Unterzeichnung des WA oder Genehmigung des Kampagnenstarts; (ii) mit der Schaltung oder Lieferung der ersten Werbe-Impressions; oder (iii) mit einem sonstigen eindeutigen Hinweis darauf, dass der KUNDE diesen VERTRAG akzeptiert. (b) Dieser VERTRAG, einschließlich aller Rechte, dürfen durch den KUNDEN nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Spotify übertragen oder abgetreten werden. Spotify und dessen Rechtsnachfolger sind berechtigt, den VERTRAG oder die Rechte und Pflichten aus diesem VERTRAG ganz oder teilweise an beliebige Personen oder Unternehmen, wie z. B. Tochtergesellschaften, abzutreten, sie zu bevollmächtigen, Unterlizenzen zu vergeben oder anderweitig zu übertragen. (c) Die Nichtdurchsetzung einer der hierin enthaltenen Bestimmungen darf nicht als Verzicht auf die Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dieses VERTRAGS ausgelegt werden. Sollten Bestimmungen dieses VERTRAGS unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden sich die Parteien bemühen, sich über eine wirksame Bestimmung zu einigen, die dem ursprünglich wirtschaftlich beabsichtigten am nächsten kommt. Kommt ein VERTRAG nicht zustande, so gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. (d) Dieser VERTRAG und alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der KUNDE Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG oder dessen Verletzung, Kündigung oder Unwirksamkeit die Gerichte in Berlin zuständig. (e) Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie durch einen schriftlichen oder automatischen Eingang oder durch ein elektronisches Protokoll (je nach Fall) verifizierbar ist. Alle rechtlichen Mitteilungen an Spotify sind an die Rechtsabteilung von Spotify unter legalnotice@spotify.com zu senden. (f) Dieser VERTRAG begründet weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture zwischen den Parteien und macht weder den KUNDEN noch Spotify zu einem Vertreter der jeweils anderen Partei, zu welchem Zweck auch immer. (g) Dieser VERTRAG stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den in diesem VERTRAG enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und hat Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen, Geschäftsbedingungen, die von den Parteien vereinbart wurden oder auf die sie Bezug nehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die in gedruckten Formularen, Kaufaufträgen, Verkaufsbestätigungen oder -angeboten oder Online-Geschäftsbedingungen enthalten sind, die vom KUNDEN oder VERTRETER vorgelegt oder bereitgestellt werden. Änderungen der Bestimmungen dieses VERTRAGS sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Bei Widersprüchen zwischen einem WA, den PROGRAMMBEDINGUNGEN oder diesen BEDINGUNGEN gilt diese Reihenfolge: (i) PROGRAMMBEDINGUNGEN; (ii) BEDINGUNGEN; und (iii) WA. (h) Der KUNDE bestätigt und stimmt zu, dass jede Einrichtung, die Werbung von oder für Spotify vertreibt oder weiterverkauft, ein Drittbegünstigter dieses VERTRAGS ist und berechtigt ist, die Spotify in diesem VERTRAG gewährten Rechte direkt gegenüber dem KUNDEN durchzusetzen. (i) Die §§ 11-19 und 20(b)-(i) dieses VERTRAGS bleiben auch nach einer Kündigung oder einem Auslaufen des VERTRAGS bestehen.
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ANGEBOTE. Von Zeit zu Zeit und in bestimmten Gebieten können berechtigte KUNDEN von Spotify Angebote bezüglich Werbeguthaben erhalten, die für Werbeaktionen verwendet werden können („ANGEBOTE“). Spotify kann nach eigenem Ermessen ANGEBOTE an KUNDEN ausgeben oder auch nicht ausgeben. Wenn ein ANGEBOT einer Agentur unterbreitet wird (vorbehaltlich der Zulässigkeit nach geltendem Recht), darf die Agentur das ANGEBOT nur im Namen des Kunden verwenden. Jedes ANGEBOT unterliegt diesen Geschäftsbedingungen und allen Bedingungen, die in dem ANGEBOT angegeben sind (die „ANGEBOTSSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN“). Die Annahme und Nutzung eines ANGEBOTS durch den KUNDEN gilt als Zustimmung des KUNDEN zu diesen Geschäftsbedingungen und den ANGEBOTSSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den ANGEBOTSSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN haben die ANGEBOTSSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN Vorrang. Um ein ANGEBOT erhalten und nutzen zu können, muss der KUNDE über ein aktives Konto als Werbender verfügen, das nicht gegen die Geschäftsbedingungen von Spotify verstößt, und er muss gegebenenfalls mit einer Kreditkarte bezahlen. Spotify kann ein nicht in Anspruch genommenes ANGEBOT jederzeit aus welchem Grund auch immer widerrufen oder das Angebotsprogramm kündigen. Der KUNDE muss möglicherweise einen Mindestbetrag zahlen, bevor ein ANGEBOT eingelöst werden kann. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die angefallenen Kosten zu überwachen. Der KUNDE wird nicht benachrichtigt, wenn der Betrag des ANGEBOTS verwendet wurde. Dem KUNDEN werden alle Ausgaben berechnet, die über den Betrag des ANGEBOTS hinausgehen. Die Inanspruchnahme eines ANGEBOTS kann auf bestimmte Zahlungs- oder Rechnungsarten beschränkt sein. ANGEBOTE können nicht kombiniert werden. ANGEBOTE sind zeitlich begrenzte Aktionen. Vorbehaltlich des Rechts von Spotify, ein nicht in Anspruch genommenes ANGEBOT zu widerrufen oder das Angebotsprogramm zu beenden, läuft jedes ANGEBOT an dem im ANGEBOT angegebenen Datum ab oder, falls im ANGEBOT kein Ablaufdatum angegeben ist, dreißig (30) Tage nach dem Datum, an dem Spotify dem KUNDEN das ANGEBOT unterbreitet. ANGEBOTE können nur vom ursprünglichen Empfänger eingelöst werden, dürfen nicht veräußert oder übertragen werden, können nicht gegen Geld eingelöst werden und haben keinen Barwert. ANGEBOTE sind unwirksam, wenn sie gesetzlich verboten sind.
KONTAKT: Bei Fragen zu Spotify-Werbung besuchen Sie bitte das Help Center.
(Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2024)
Bitte wenden Sie sich an Ihren Spotify-Vertreter, wenn Sie eine Kopie der Bedingungen erhalten möchten, die für Werbekampagnen vor dem 14. Juni 2024 gelten.